Bloglese – Zur Eintragung eines Künstlernamens in den Ausweis und die Vorteile eines Pseudonyms

guten Tag,

die Eintragung eines geschützten Künstlernamens und die Verwendung von Pseudonymen ist ein Thema, das schon mehrfach hier oder in meinen anderen Blogs behandelt wurden. In diesem Beitrag verlinke ich einen aktuellen artikel der Selfpublisherbibel über die Eintragung eines Künstlernamens in den Personalausweis und andere Papiere. Und hier geht’s lang zum Post:

http://www.selfpublisherbibel.de/der-kuenstlername-wie-sie-ihn-eintragen-und-welchen-nutzen-er-hat/.

Ich selbst muss mich noch ein Weilchen gedulden, bis ich mein Pseudonym in meine Papiere eintragen lassen kann. Es mangelt mir nach wie vor an der überregionalen Bekanntheit, die eine der Voraussetzungen für die Eintragung eines Pseudonyms ist. 😉
Liebe Grüße

Paula Grimm

Autor: PaulaGrimm2412

Paula Grimm ist das Pseudonym für meine Arbeit als Autorin. Ich wurde am 24. Dezember 1965 in Issum im Kreis Kleve geboren, bin seit Geburt vollblind und ursprünglich Diplompädagogin von Beruf. Seit Oktober 2004 lebe ich wieder am linken Niederrhein, war freiberufliche Lebensberaterin und Webtexterin für unterschiedliche Schreibbüros und Webportale und bin seit August 2016 offiziell freiberufliche Autorin. Ich bin prosaisch. Aber treibe es bezogen auf Prosatexte thematisch und stilistisch bunt.

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