Bloglese – Impressumspflicht für Selfpublisher

Guten Tag,

 

gestern Nachmittag bin ich wieder einmal durch Matthias Matting und einen seiner Beiträge in der Selfpublisherbibel auf ein Thema aufmerksam geworden, das für Selfpublisher jeder Zeit wichtig ist, die Impressumspflicht. Hier geht’s lang zu den acht Antworten auf Fragen, die immer wieder gestellt werden: http://www.selfpublisherbibel.de/autoren-tipp-acht-fragen-zum-impressum-im-buch-und-auf-der-website/.

 

Es geht bestimmt nicht nur mir so, dass ich kein gutes Gefühl dabei habe, meine Postanschrift in sozialen Medien et c. anzugeben. Durch den genannten Beitrag bin ich auf eine Möglichkeit gestoßen, wie man vermeiden kann, seine Wohnanschrift zu verbreiten. Es gibt nämlich so genannte Impressumsservices, z. B. bei Autorenservice.

 

Als ich mich nach dem Pseudonymservice, wie die Dienstleistung bei Autorenservices heißt, erkundigt habe, bekam ich wenige Stunden später Antwort.

 

Man kann dort einen Pseudonymservice für 49 € im Jahr buchen. Der Service gilt für unbegrenzt viele Pseudonyme, die allerdings eindeutig dem Autor zugeordnet werden können und von niemandem außer ihm oder ihr genutzt werden. Die Adresse des Dienstleisters darf für sämtliche Buchveröffentlichungen und soziale Medien verwendet werden. Allerdings darf sie nicht als Rechnungsadresse missbraucht werden. Wenn man sich dafür entscheidet die Post via Mail zugestellt zu bekommen, kostet der Service jährlich 49 € und nur, wer eine Postweiterleitung wünscht, muss die Kosten, die dafür anfallen, zusätzlich entrichten.

 

Viel Erfolg für euch alle und eine gute Zeit mit oder ohne Pseudonym!

 

Liebe Grüße

 

Paula Grimm

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