VORSICHT FALLE – Fünf Gründe dafür, warum Rezensionstausch nicht erlaubt ist

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es heißt landläufig: „Eine Hand wäscht die andere.“ So könnte man darauf kommen, dass der Rezensionstausch eine gute Möglichkeit ist, dass Autorinnen und Autoren einander helfen, indem sie das Buch des Kollegen oder der Kollegin lesen und eine Rezension veröffentlichen und dabei im Gegenzug auch eine publizierte Rezension bekommen.

Tatsächlich gibt es Facebookgruppen, in denen Gesuche zum Rezensionstausch öffentlich eingestellt werden.

Doch Rezensionstausch wird nicht nur bei Amazon geahndet. Er gehört zu den unlauteren Geschäftsmethoden. Ihr könnt dafür im schlimmsten Fall eine Anzeige bekommen und zu Geldstrafen verurteilt werden.

Wenn Euch ein solches unlauteres Angebot gemacht wird, könnt Ihr dem Kollegen oder der Kollegin den Link zum Artikel, den Matthias Matting gestern Nachmittag in der Selfpublisherbibel veröffentlicht hat, weiterleiten.

Und hier geht’s zum Post: https://www.selfpublisherbibel.de/vorsicht-falle-wenn-aus-einem-tausch-ein-betrug-wird-fuenf-fakten-zum-rezitausch/.

Natürlich könnt Ihr Bücher empfehlen. Aber der Rezensionstausch is unerlaubt.

Liebe Grüße

Paula Grimm

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