Bloglese – Über die §22F-Bescheinigung

Guten Tag,

seit Januar verlangen Onlineshops wie Amazon die so genannte §22F-Bescheinigung von Verkäufern. Warum Selfpublisher diese nicht vorlegen müssen, erfahrt Ihr unter

http://www.selfpublisherbibel.de/warum-sie-keine-§22f-bescheinigung-brauchen/.

Liebe Grüße

Paula Grimm

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