Guten Tag,
seit Januar verlangen Onlineshops wie Amazon die so genannte §22F-Bescheinigung von Verkäufern. Warum Selfpublisher diese nicht vorlegen müssen, erfahrt Ihr unter
http://www.selfpublisherbibel.de/warum-sie-keine-§22f-bescheinigung-brauchen/.
Liebe Grüße
Paula Grimm