Bloglese – Brauchen Bücher einen Disclaimer oder Hinweis auf Haftungsausschluss?

Guten Tag,

der Eine oder die Andere werden Kriminalromane kennen, in denen Kriminalgeschichten von Tätern als Anleitung für Verbrechen genutzt werden. Kann in so einem Fall der Autor verantwortlich gemacht werden und in Haftung genommen werden?

Haften Autoren von Ratgebern und Sachbüchern für das, was Leserinnen und Leser mit ihrem Wissen und ihrem Rat tun?

Diese Fragen zeigen, dass man auf durchaus auf die Idee kommen kann, einen einen Hinweis auf Haftungsausschluss in Büchern geben kann. Wobei das erste genannte Beispiel als absurd bezeichnet werden kann.

Hinweise auf Haftungsausschluss werden auch als Disclaimer bezeichnet. Und hier geht’s lang zum Beitrag zum Thema Haftungsausschluss, den Matthias Matting gestern Nachmittag in der Selfpublisherbibel veröffentlicht hat.

Liebe Grüße

Paula Grimm

Autor: PaulaGrimm2412

Paula Grimm ist das Pseudonym für meine Arbeit als Autorin. Ich wurde am 24. Dezember 1965 in Issum im Kreis Kleve geboren, bin seit Geburt vollblind und ursprünglich Diplompädagogin von Beruf. Seit Oktober 2004 lebe ich wieder am linken Niederrhein, war freiberufliche Lebensberaterin und Webtexterin für unterschiedliche Schreibbüros und Webportale und bin seit August 2016 offiziell freiberufliche Autorin. Ich bin prosaisch. Aber treibe es bezogen auf Prosatexte thematisch und stilistisch bunt.

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